Fragen und Antworten zum Haushalt der Gemeinde Alfter

Fragen der Bürgerinnen und Bürgerbei den Informationsveranstaltung der SPD Alfter zum Haushalt der Gemeinde Alfter vom 26.09.2023 Oedekoven, 05.10.2023 Witterschlick und 06.10.2023 Alfter

Im Rahmen der Informationsveranstaltungen „Deine Idee für Alfter“ wurden eine Reihe von Fragen gestellt, die wir hier gerne beantworten möchten, um transparent die Möglichkeit zur Information über den Haushalt zu bieten.

Die Präsentation finden Sie hier ebenfalls, als PDF.

 

 

Allgemeines zum Haushalt:

  • Frage: Hat die Verwaltung sich Gedanken gemacht, wie das wirkt, wenn wir in Alfter deutlich mehr Steuern zahlen (als z.B. in Bonn)?

Antwort: Die SPD Alfter befürchtet für viele Menschen mit niedrigerem Einkommen Probleme und allgemein einen Standortnachteil für die Gemeinde. Wir haben uns frühzeitig für intensivere Arbeit im Interesse eines sparsameren Haushalts ausgesprochen, Anregungen und Nachfragen zur Vermeidung von Gemeinde-Steuererhöhungen wurden vom Bürgermeister zu lange vom Tisch gewischt. Unsere Position dazu finden Sie auch hier: Positionen der SPD-Ratsfraktion zur absehbaren Verdopplung der Grundsteuer in Alfter › #alfterfüralle (spd-alfter.de)

 

  • Frage: Bis zu welchem Betrag kann die Gemeindeverwaltung (kostenverursachende) Verträge abschließen, ohne den Rat zu beteiligen?

Antwort: Bis zu maximal 30.000 EUR, vgl. §12 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Alfter 2021-12-16_Teil_1_6_Zuständigkeitsordnung_vom_28_09_2021.pdf (alfter.de)

 

  • Frage: Gibt es eine konkrete Berechnung, wie die Gemeindeverwaltung auf die konkreten Zahlen für die künftigen Grundsteuer-Hebesätze von 1500 und 1800 gekommen ist?

Antwort: Für die Eckpunkte eines Haushaltssicherungskonzepts waren diese Berechnungen Grundlagen. Hinweise darauf sind zu finden unter TOP 4 der Ratssitzung vom 08.12.2022 Vorgang 11-1-262 – SD.NET RIM :: Gemeinde Alfter (ratsinfomanagement.net)

 

  • Frage: Wo wäre die „Schmerzgrenze“ der SPD bei einem Grundsteuerhebesatz?

Antwort: Die SPD Alfter hat keine konkrete Festlegung auf eine Zahl getroffen. Dies wäre im Übrigen zum jetzigen Zeitpunkt, wie es beispielsweise die CDU Alfter mit 980 Punkten getan hat, rein spekulativ und unseriös. Wichtig ist für die SPD Alfter nach Würdigung aller Umstände, dass alles Erdenkliche getan wird, um den Hebesatz allgemein zu senken oder beispielsweise Kosten beim Neubau des Gymnasiums zu sparen. Das sehen wir derzeit noch nicht ausreichend gegeben.

 

  • Frage: Warum steht beispielsweise die Gemeinde Waldbröl gut da, warum geht dort alles (?) ohne immense Steuern?

Antwort: Viele örtliche Gegebenheiten lassen sich nicht eins zu eins übertragen. Beispielhaft kann aber hier genannt werden, dass die Gemeinde Waldbröl pro Einwohner/-in deutlich höhere Gewerbesteuereinnahmen als Alfter hat und das bei einem niedrigeren Hebesatz. Hier wird wieder einmal das Defizit Alfters bei der Gewerbeansiedlung deutlich.

 

  • Frage: Wie steht es mit der Haftung von Verantwortlichen (für das Haushaltsproblem) – Vergleich mit Situation in der Wirtschaft?

Antwort: Wenn ein Ratsbeschluss nicht rechtmäßig ist, müsste der Bürgermeister diesen beanstanden oder die Kommunalaufsicht einschreiten. Wir sehen aber bei den vorliegenden Beschlüssen keine Verstöße gegen geltendes Recht und somit auch keine Haftungsfragen gegeben. Gleichwohl tragen die Ratsmitglieder für die Beschlüsse, die sie treffen, die politische Verantwortung, die Ihnen von den Wählerinnen und Wählern übertragen wurde.

 

  • Frage: Was wäre, wenn eine 2. (verschärfte) Stufe des HSK eintreten würde und der Bezirk den Haushalt führen würde?

Antwort: DIese Antwort liefern wir nach.

 

  • Frage: Vielleicht wäre es sogar gut, in die Zwangsverwaltung zu gehen. Warum also nicht? Es gäbe in Niedersachsen eine Gemeinde, wo es jetzt alles besser läuft als vorher!

Antwort: Das konkrete Beispiel aus Niedersachsen wurde uns nicht genannt, daher können wir in der Beantwortung nicht darauf eingehen. Allgemein wäre es eine politische Entscheidung, eben keinen tragfähigen Haushalt zu beschließen, sondern „das Zepter abzugeben“. Der Rat und seine Gremien haben dann noch weniger Kompetenzen als bisher. Beim Betrachten des Handelns des Bürgermeisters in den vergangenen Monaten seit Bekanntwerden der desolaten Finanzlage der Gemeinde könnte dies aber tatsächlich der bessere Weg gegenüber der inkonsequenten-Finanzpolitik von Herrn Dr. Schumacher sein.

 

  • Frage: Wie wird das Defizit von € 5,7 Mio. im Haushalt 2023 ausgeglichen?

Antwort: Über Kredite und sogenannte Haushaltsisolierungen – diese sind letztlich ein Bilanztrick, echtes Geld wird dadurch nicht generiert, sondern die Verschuldung bleibt.

 

  • Frage: Ist es überhaupt gestattet, dass die Hebesätze von einem Jahr zum nächsten so dramatisch steigen? Mieten dürfen auch nicht exorbitant steigen.

Antwort: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Erhöhungen der Grundsteuer beschränken würde.

 

  • Frage: Der Einkommensteuer- und Umsatzsteuer-Anteil der Gemeinde auf der Einnahmenseite des Haushalts; Wie kommt der Schlüssel zustande? Wird dieser immer nach dem gleichen Verteilungsschlüssel zugewiesen oder wird der Schlüssel immer neu festgelegt?

Antwort: Die Umlagen werden von Jahr zu Jahr durch das Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes NRW festgelegt.

 

  • Frage: Ist mit dem neuen Grundsteuermessbetrag per 01.01.2025 eine weitere Erhöhung der Grundsteuer zu erwarten trotz angekündigter Aufkommensneutralität? Oder kann die versprochene Aufkommensneutralität dadurch ausgehebelt werden, dass die Hebesätze bereits vor 2025 angehoben werden?

Antwort: Der Bund und das Land „erwarten“ von den Kommunen, die Anpassung der Messbeträge aufkommensneutral umzusetzen. Wenn aber gleichzeitig Bund und Länder die Kommunen nicht ausreichend finanzieren, können die Kommunen sich an dieses von anderer Stelle gegebene „Versprechen“ kaum halten. Derzeit kennen wir noch nicht die Auswirkung der Messzahlfestsetzung. Daher könnte mit dem Wissen von heute auch keine „Erhöhung auf Vorrat“ beschlossen werden. Die Festsetzung der Hebesätze ist eine politische Entscheidung des jeweiligen Gemeinderats vor Ort.

 

 

Fragen zur Ansiedlung von Gewerbe:

  • Frage: Was wurde/wird gemacht, um mehr Gewerbe anzusiedeln?

Antwort: Nach Ansicht der SPD Alfter zu wenig, die Wirtschaftsförderung läuft zu schleppend. Dies wird auch immer wieder deutlich in der Schlusslichtposition von Alfter mit Blick auf die Gewerbesteuereinnahmen. Wir haben einen Antrag gestellt – ggf. mit externer Unterstützung – mehr Tempo bei der Umsetzung des Gewerbegebiets Alfter Nord zu machen. Dem wurde leider nicht gefolgt. Antrag SPD Fraktion Prüfung Entwicklung Alfter Nord zur Vorlage 11-1-289 (ratsinfomanagement.net)

 

 

Fragen zur Gründung und zum Neubau Gymnasium:

  • Frage: Wenn jetzt für den Schulerweiterungsbau ein Architekturbüro (durch Ausschreibung) gesucht wird, wurde dazu auch eine Obergrenze für die Baukosten vorgegeben?

Antwort: Ein konkretes Setzen einer Baukostenobergrenze vor Vergabe der Architektenleistung ist nicht möglich. Wichtig ist nach Ansicht der SPD Alfter, die Rahmenbedingungen, sprich, die Ansprüche an ein Gebäude möglichst gering zu halten. Hierfür werden wir uns einsetzen, auch wenn  es bislang noch keine ausreichenden Mehrheiten dafür in der Alfterer Politik gibt.

 

  • Anregung: Schule so ausbauen, dass vorerst Platz für 3 Züge, aber Erweiterungsoption baulich vorsehen!

Antwort: Im Schulausschuss vom 12.09.2023 hatte die Verwaltung vorgeschlagen, für den Zeitraum des Neubaus die Dreizügigkeit des Gymnasiums festzuschreiben. Die SPD hat diesen Ansatz begrüßt, um Bau- und Interimskosten zu reduzieren. Dieser Sparvorschlag der Verwaltung wurde von CDU, Grünen und FREIEN WÄHLERN abgelehnt, sodass bei entsprechenden Anmeldezahlen die Schule auch in den kommenden Jahren vierzügig sein könnte. Vorgang 11-4-22 – SD.NET RIM :: Gemeinde Alfter (ratsinfomanagement.net)

 

  • Frage: Überall gibt es Lehrermangel. Befürchtet man in Alfter auch drohenden Lehrermangel? Wenn ja, was hätte Alfter denn zu bieten, um Lehrer anzuwerben bzw. zu binden?

Antwort: Die Lehrer werden vom Land eingestellt und den Schulen zugewiesen, hierauf hat die Gemeinde keinen Einfluss.

 

  • Frage: Wären Zulagen für Personal denkbar, um Personal/Lehrer anzuwerben?

Antwort: Siehe letzte Frage.

 

  • Frage: Wie kam die Entscheidung für das Gymnasium zustande?

Antwort: Auf Eckpunkte des Zustandekommens sind wir im Vortrag eingegangen.

 

  • Frage: Gibt es noch Möglichkeiten, die 4-Zügigkeit des Gymnasiums zu verhindern und ggfl. bis wann?

Antwort: Ja, die Möglichkeit besteht, aber sie wurde mehrheitlich abgelehnt, siehe vorherige Antwort.

 

  • Frage: Besteht in Alfter der Bedarf für 4-Zügigkeit? Sind im Umkreis Gymnasien geschlossen worden, so dass sich dadurch der Bedarf in Alfter erhöht hat?

Antwort: Im Umkreis wurde das Gymnasium Nonnenwerth geschlossen, außerdem wird die Liebfrauenschule in Bonn schließen. Das wirkt sich in einer Schullandschaft wie Bonn auch bis Alfter durch „Wellenbewegungen“ aus. Außerdem ist und bleibt die Region Zuzugsregion.

 

  • Frage: Kann die Entscheidung zur Gründung eines Gymnasiums revidiert werden?

Antwort: Nein, durch den Gründungsbescheid ist der Betrieb der Schule Pflichtaufgabe geworden.

 

  • Frage: Welche laufenden Kosten werden auf die Gemeinde durch das Gymnasium zukommen?

Antwort: Nach einer Schätzung der Verwaltung liegen die Kosten bei ca 5,5 Mio. EUR pro Jahr, siehe S.2 der Vorlage: Vorlage 11-2-34 (ratsinfomanagement.net) . Das entspricht mehr als 10% der jährlichen Gesamtaufwendung der Gemeinde.

 

  • Frage: Als der Beschluss gefasst worden ist, das Gymnasium zu errichten, war die Planung noch nicht abgeschlossen; ist das überhaupt zulässig? Darf man Ausschreibungen für das Gymnasium überhaupt vornehmen (z.B. Planungsarbeiten), wenn man die Kosten gar nicht kennt?

Antwort: Die SPD hat aus gutem Grunde einige Beschlüsse nicht mitgetragen, da die Grundlagenermittlung aus unserer Sicht nicht ausreichend war, siehe dazu im Vortrag. Andere Fraktionen haben die Grundlagen für ausreichend gehalten und auf dieser die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die Schätzkosten für das Gebäude können gleichwohl erst mit weiter voranschreitender Planung konkreter werden.

 

  • Frage: Ist Alfter gezwungen, Swisttaler Kinder im Gymnasium aufzunehmen, so dass ggf. Alfterer Kinder abgewiesen werden müssen?

Antwort: Ja, da Swisttal kein Gymnasium hat.

 

  • Frage: Wie konnte es dazu kommen, dass die Schule beschlossen wurde, obwohl bekannt war, dass die Gemeinde kein Geld hat?

Antwort: Auch hier wird auf die Präsentation verwiesen. Eine Ratsmehrheit hat im Januar den Weg zur Schulgründung frei gemacht.

 

 

Vorschlag der SPD, erneuerbare Energien als Einnahmequelle für die Gemeinde zu erschließen:

  • Frage: Wo würde denn die SPD Windkrafträder aufstellen?

Antwort: Potentialflächen müssen noch exakt ermittelt werden. Denkbar sind Kalamitätsflächen im Wald, ggf kann Alfter aber auch Ausgleichsflächen bieten für Windräder, die in anderen Kommunen gebaut werden und so einen Beitrag leisten.

 

 

Fragen zur Umgestaltung des Ortskerns von Alfter

  •  Frage: Wenn das ISEK-Programm (Integrierts städtebauliches Entwicklungskonzept) in Alfter-Ort nicht vollständig umgesetzt/gebaut wird, entfallen dann schon zugesagte Fördergelder?

Antwort: Nein, außer für die Teile, die nicht gebaut werden, es soll aber ausdrücklich darauf geachtet werden, dass durch Verzicht keine Fördergelder für bereits gebaute Teile verloren gehen

 

 

Fragen zur Anmietung von Schloss Alfter:

  • Frage: Wieso ist nicht öffentlich bekannt, wie hoch die Miete ist?

Antwort: Mietangelegenheiten sind gemäß §6 der Geschäftsordnung der Gemeinde Alfter nicht-öffentlich. Mustergeschaeftsordnung-Rat_Ausschuesse (alfter.de) In der Presse wurde jedoch von 10.000 EUR pro Monat berichtet und dieser Zahl wurde von Seiten der Verwaltung nach unserer Kenntnis nicht widersprochen.

 

  • Frage: Wie lange läuft der Mietvertrag für das Schloss in Alfter?

Antwort: Auch diese Information ist nicht öffentlich (siehe oben). In der Presse wurde von einer Laufzeit von 20 Jahren berichtet und dieser Zahl wurden von Seiten der Verwaltung nach unserer Kenntnis nicht widersprochen.

 

  • Frage: Warum lässt die SPD nicht die Kündbarkeit des Mietvertrages mit dem Alfterer Schloss prüfen?

Antwort: Die SPD hat im Rat keine Mehrheit, die beschließen könnte, eine solche Überprüfung vorzunehmen. Da die Fraktionen der Grünen (einstimmig), CDU (mehrheitlich) und Freie Wähler (teilweise) die Anmietung des Schlosses beschlossen haben, sehen wir auch keine Möglichkeit, für einen solchen Beschluss eine Mehrheit zu erreichen.