Für die Ratssitzung am 10.12.2020 hat die SPD Alfter einen Antrag zur Anpassung der Geschäftsordnung des Rates und eine Anfrage gestellt:
Die Geschäftsordnung des Rates in der Fassung vom 28.04.2015 ist abrufbar unter
Wesentlicher Punkt, in dem aus Ansicht der SPD-Alfter mehr Transparenz geschaffen werden muss, ist der Verkauf von kommunalen Grundstücken.
§ 6 der Geschäftsordnung soll künftig vorsehen, dass die Absicht, Grundstücke zu verkaufen, öffentlich behandelt wird. (Den Vorschlag der künftigen Regelung finden Sie am Ende des Textes).
„Grund und Boden sind das Tafelsilber der Gemeinde. Grund und Boden lassen sich nicht vermehren. Viele Gestaltungsmöglichkeiten der Kommune im Bereich des Wohnungsbaus, der städtebaulichen oder landschaftlichen Gestaltung und der ökologischen Entwicklung sind an Grund und Boden geknüpft. Gibt die Gemeinde entsprechende Rechte aus der Hand, ist sie auch für künftige Generationen dieser Gestaltungsmöglichkeiten dauerhaft beraubt.“, so Christian Lanzrath, kommissarischer Geschäftsführer und stellvertretender Fraktionsvorsitzender SPD Alfter.
Aus diesen Gründen hält die SPD Alfter die grundsätzliche Information der Öffentlichkeit zur Beschlussfassung über entsprechende Veräußerungen für unabweisbar. Es muss den Mitgliedern des Rates und den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde möglich sein, über solch maßgebliche Parameter der Entwicklung vorab zu diskutieren und eine breite Meinung bilden zu können.
Darüber hinaus möchte die SPD Alfter wissen, wie bisher die Öffentlichkeit gemäß §26 der Geschäftsordnung über nicht-öffentliche Beschlüsse informiert wird. Außerdem möchten die Alfterer Sozialdemokrat*innen die Verwaltung durch eine Änderung des § 3 der Geschäftsordnung in die Pflicht nehmen, Vorlagen rechtzeitig zur Ladungsfrist zur Verfügung zu stellen. (Den Änderungsvorschlag finden Sie am Ende des Textes)
Mit diesen Änderungen verfolgt die SPD klar ihr Ziel, zu mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung in Alfter. Bürgerinnen und Bürger haben so bessere Möglichkeiten, Entscheidungen der Politik nachvollziehen zu können. Dies war auch ein wichtiges Ziel der SPD im Wahlkampf.
§ 3 lautet neu:
In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr müssen Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen (Vorlagen) beigegeben werden.
§ 6 lautet im hier abgebildeten Bereich neu:
(1)Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Jeder/Jede hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Ratssitzungen teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Die Zuhörer/innen sind – außer im Falle des § 18 (Einwohnerfragestunde) – nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen des Rates zu beteiligen.
Für folgende Angelegenheiten wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen:
(…)
- b) Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken durch die Gemeinde; dies gilt auch für Pacht, Miete oder ähnliche Rechtsgeschäfte, durch die der GemeindeRechte an einer Liegenschaft verschafft werden bzw. die Gemeinde solche Rechte Dritten verschafft. Die grundsätzliche Absicht zur Veräußerung, Verpachtung, Vermietung oder ähnlichen Rechtsgeschäfte, durch welche die Gemeinde Dritten Rechte an einer Liegenschaft verschafft, ist unter exakter Benennung des Grundstücks und ggf. der postalischen Anschrift der Liegenschaft öffentlich im Sinne des Abs I zu behandeln.
§ 26
(1)Über den wesentlichen Inhalt der vom Rat gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten. Dies kann dadurch geschehen, dass der Bürgermeister/die Bürgermeisterin den Wortlaut eines vom Rat gefassten Beschlusses in öffentlicher Sitzung verliest und ihn erforderlichenfalls außerdem im unmittelbaren Anschluss an die Sitzung der örtlichen Presse zugänglich macht.
(2)Die Unterrichtung gilt grundsätzlich auch für Beschlüsse des Rates, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden, es sei denn, dass der Rat im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes beschlossen hat.