Gegen die Schließung des Bahnübergangs Weck-Werk: Widerspruch einlegen!

Der Bahnübergang Weckwerk soll nach Vorstellungen der Deutschen Bahn ohne Ersatz für KFZ (auch LKW) geschlossen werden. Die Pläne für diese Maßnahme können derzeit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens u.a. im Rathaus Alfter eingesehen werden.

Auch im Internet sind die Pläne unter der Adresse https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_eisenbahn_planfeststellungsverfahren/eisenbahn_bahnuebergang_alter_heerweg/index.html einzusehen.
Einwendungen gegen die Maßnahme müssen bis einschließlich 16.10.2018 vorliegen. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis zu diesem Zeitpunkt

  • bei der Gemeinde Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter,
  • bei der Stadt Bonn – Planungsamt -, Berliner Platz 2, 53111 Bonn,
  • oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln,

Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Aus dem Verkehrsgutachten, das im Rahmen des Verfahrens erstellt wurde, ergibt sich nach Einschätzung der SPD, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die z.B. durch die zu erwartende Verkehrsverlagerung auf Alfterer Straße, Maarbachstraße oder Mühlenstraße betroffen sind, Einwände erheben können.

Die Schließung des Bahnüberganges für PKW und LKW kann aus Sicht der SPD auf Grund der weiteren Belastung anderer Straßen nicht hingenommen werden.

Daher haben wir zusammen mit der SPD Bonn Hardtberg einen Musterbrief entworfen, den Sie für Ihre Einwendungen nutzen können. Natürlich können Sie gerne weitere Argumente zufügen. Wir von der SPD denken, dass alle von der Maßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Widerspruch in Anspruch nehmen sollten.

Das Musterschreiben haben wir hier zum Download bereit gestellt: Musterschreiben_Bahnuebergang.