"Herr Kühn wäre nicht in den Aufsichtsrat berufen worden, wenn der Rhein-Sieg-Kreis nicht Anteilseigner der RWE und Herr Kühn nicht dessen Landrat gewesen wäre. Hätten die Bürgerinnen und Bürger gewusst, dass die von Kühn geführte Kreisverwaltung entschieden hat, ihm einem Tag nach der Stichwahl einen rechtlich umstrittenen Geldanspruch von mehr als einer halben Million Euro zuzusprechen, dann hätte dieses Verhalten mögliche CDU-Wähler sowohl bei der Landratsstichwahl als auch bei den Bürgermeisterstichwahlen verärgert und in der Konsequenz Wahlergebnisse verändert.“ erklärt Achim Tüttenberg.
"Viel Zuspruch von Bürgerinnen und Bürgern"
"Wir sind uns bewusst, dass wir mit unserer Wahlanfechtung juristisches Neuland betreten. Mit der Entscheidung zur Wahlwiederholung in Dortmund im Jahr 2009 ist aber deutlich geworden, dass die Rechtsprechung selbstherrliches und manipulatives Verhalten von Hauptverwaltungsbeamten im Wahlkampf äußerst streng bewertet", ergänzt der stellvertretende Kreisvorsitzende Folke große Deters. Als "Realsatire" bezeichnet er die presseöffentliche Erklärung des Landrates, die Versendung des Rechtsgutachtens einen Tag nach der Stichwahl haben mit den "üblichen Verwaltungs- und Prüfungsfristen" zu tun. "Wir haben den Landrat seit über drei Jahren um rechtliche Prüfung gebeten, ohne dass etwas geschehen ist. Und dann wird er ausgerechnet am Montag nach der Stichwahl fertig. Für wie dumm hält der Landrat die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises eigentlich?", so Folke große Deters weiter.
"Wir bekommen viele Reaktionen von Menschen, die unseren Kreisvorsitzenden Sebastian Hartmann zu seinen deutlichen Worten auf dem SPD-Kreisparteitag bestärken. Sie können sich darauf verlassen, dass wir nicht locker lassen und eine ordentliche, umfassende und objektive Prüfung einfordern.", so Tüttenberg und große Deters abschließend.