„Ich begrüße außerordentlich, dass dieser Raubzug durch die kommunalen Kassen durch die höchsten Richter des Landes offen gelegt wurde, und ich bin stolz, dass die SPD seinerzeit gegen das Gesetz gestimmt hat“, erklärt SPD-Landtagskandidat Folke große Deters zu dem heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) in Münster.
91 Städte und Gemeinden hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) eingereicht und bekamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht.
CDU und FDP wollten die Deutsche Einheit 20 Jahre nach ihrer Vollendung „wegrechnen“, um so etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Landes an die Kommunen zu entgehen. Obwohl damals bereits alle Experten vor diesem „Rechentrick“ gewarnt hatten, setzten CDU und FDP das Gesetz gegen die Stimmen von SPD und Grünen durch.
„Die neue rot-grüne Landesregierung hatte vorgesorgt: Im Nachtragshaushalt 2010 war eine Rückstellung in Höhe von 375 Mio. Euro gebildet worden. Diese finanzielle Vorsorge hatte die CDU, nachdem sie wieder in der Opposition war, durch ihre Klage gegen den Nachtragshaushalt zu Fall gebracht“, erinnert Folke große Deters.
Für ihn zeigt diese Strategie auch die Doppelzüngigkeit von CDU und FDP, wenn sie über die Verschuldung des Landes schwadronierten: „CDU und FDP legen zuerst die Brände und hindern dann noch die Feuerwehr am Löschen“, beschreibt Folke große Deters die Politik von CDU und FDP in dieser Frage. „Damit sollte aber am kommenden Sonntag bei einem klaren Mehrheitsvotum der Bürger endgültig Schluss sein!“