Ehepartner, Familienangehörige oder Lebenspartner haben nicht automatisch das Recht– auch wenn viele das glauben – die Erklärungen für den Kranken oder Verletzten abzugeben.
Wer nicht will, dass in einer solchen Situation unbekannte Dritte nach ihren Vorstellungen über das Ob und Wie der ärztlichen Behandlung entscheiden, muss Vorsorge treffen. Er muss festlegen, wer für ihn entscheiden soll, und gleichzeitig bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen er sich wünscht oder welche unterlassen werden sollen. Dazu dienen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht setzt sich der Jurist, Sozialdezernent (Beigeordneter) a.D. und Rechtsanwalt Bernd-Ulrich Drost am 14. März, 19.30 h auseinander (Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben). Bernd-Ulrich Drost ist exzellenter Kenner der Materie und hat bereits in vielen Vortragsveranstaltungen seinen Zuhörerinnen und Zuhörern die Scheu vor den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung genommen.