Zweifel am Know-how im Rathaus

Auch die Oedekovener Almabrücke ist Teil des unwirksamen Bebauungsplans "Medinghovener Straße"

Wie kompetent ist die Alfterer Gemeindeverwaltung, wenn es um Bebauungspläne oder gar den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan (FNP) geht? Erhebliche Zweifel an dem Know-how im Rathaus hat jedenfalls ein Bürger, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster Ende Januar den Bebauungsplan „Medinghovener Straße" – der Grundlage für den Neubau des Obi-Markts und der Almabrücke ist – nach 2000, 2003 und 2005 zum vierten Mal für unwirksam erklärt hatte.
Wie berichtet, hatte der Vorsitzende Richter erklärt, dass „die Nutzungsmöglichkeiten der Sondergebiete nicht präzise genug aufgeführt" worden seien. Unmittelbare Konsequenzen hat das Urteil aber nicht, weil die Baugenehmigungen erteilt wurden und nichts passiere, „solange niemand dagegen klagt". Für den Bürger ist die Gerichtsentscheidung jedoch Grund genug, in seinem Antrag an den nächsten Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag, 17. März, kritisch zu hinterfragen, „ob die Verwaltung wegen nicht vorhandener oder fehlerhaft ausgebildeter Manpower überhaupt in der Lage ist, Bauleitpläne nach Recht und Gesetz aufzustellen". Deshalb fordert er die „Einstellung weiterer Maßnahmen und die Neuverhandlung des Bebauungsplanes Mierbache", bei dem „Fehler in der Aufstellung nicht auszuschließen sind" und ein „unabhängiger Prüfer" Klarheit schaffen soll.
Ähnlich verhalte es sich beim FNP. „Weil dessen fachgerechte Umsetzung von der Gemeinde zurzeit nicht sichergestellt werden kann", solle das „Ratifizierungsverfahren" gestoppt werden.