Mehr Ruhe in Alfter

Nach der Geräte- und Maschinenlärmverordnung dürfen Rasenmäher mit Motor, Heckenscheren mit Elektromotor, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider, tragbare Motorkettensägen und beispielsweise Wasserpumpen nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden.
Für besonders lärmintensive Geräte wie Rasenkantenschneider mit Verbrennungsmotor, Freischneider oder Laubsammler gelten weitere Einschränkungen. Sie dürfen auch werktags zwischen 7 und 9 Uhr, 13 und 15 Uhr. sowie nach 17 Uhr nicht benutzt werden. Ausgenommen sind Geräte mit Umweltkennzeichen der EU.
Bei Störungen durch Nachbarschaftslärm kann eine Unterlassung vor Gericht angestrengt werden. Die Verwaltung empfiehlt allerdings, sich vorher an das Ordnungsamt zu wenden. Die Verwaltung appelliert an die Bürger, sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden.