Kinder dürfen lärmen

Der Vermieter hatte der Familie gekündigt, weil deren Kinder trotz Verbotsschilds im Garagenhof gespielt hatten.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht die Kündigung bestätigt. In der Berufung wendete sich das Blatt vor dem Landgericht zugunsten der Familie.
Das Spielen auf dem Garagenhof sei keine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, befand das Gericht. Eine Kündigung komme erst dann in Betracht, wenn die Nachbarn so stark beeinträchtigt seien, dass eine Mietminderung berechtigt sei.