Noch einmal: Der „Heidebus“

Angefangen bei jenen 350 Flugblättern, die der pensionierte Soldat aus Gielsdorf auf eigene Kosten drucken ließ und noch im Vorfeld der Sitzung des Alfterer Verkehrsausschusses am Dienstag verteilte, bis hin zu seinem Kontakt zu Ratsmitglied Michael Schroerlücke (Grüne), den er schon vor zwei Jahren in puncto Heidebus begeisterte, Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn (SWB) und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie gleich drei Probefahrten mit den SWB: 2001, im Juli 2007 sowie Anfang des Monats.
Als eine Art Lohn für das Engagement des 74-Jährigen hielten sich die Alfterer Verkehrspolitiker bei ihrer Sitzung im Rathaus nicht lange mit einer Diskussion auf, was vielleicht auch an dem mit Bürgern voll besetzten Sitzungssaal lag. Stattdessen einigten sie sich darauf, dass der Rhein-Sieg-Kreis im Auftrag der Gemeinde Alfter prüfen soll, ob das Konzept „Heidebus" innerhalb der Fortschreibung des Nahverkehrsplans realisiert werden kann. Wie berichtet, warten die Gielsdorfer und Oedekovener bereits seit 40 Jahren auf eine Anbindung an einen Linienbus, die ihnen vom Bürgermeister der damaligen selbstständigen Gemeinde Oedekoven in Aussicht gestellt worden war. Mit der von Görlitz ausgetüftelten Route „Ginggasse – Auf dem Büchel – Waldstraße – Lehmkaulenweg – Auf der Heide – Kirchgasse“ könnte nun endlich dieses „Dauerversprechen", wie es Michael Schroerlücke im Ausschuss nannte, eingelöst werden. Außerdem würden „wir auch auf die demographische Entwicklung reagieren", so Bruno Schmidt (SPD). „Schließlich werden wir immer älter." Um das Anliegen von Görlitz, der sich seit 2000 mit dem Thema beschäftigt, zu beschleunigen, hatte Schroerlücke kurzerhand dessen Bürgerantrag als Antrag der Fraktion im Ausschuss gestellt. Wirklichkeit werden könnte der Abstecher auf die Heide frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009. Laut Katja Lorenzini, Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises, gab es bereits eine erste Abfrage des Kreises bei den Kommunen zum Nahverkehrsplan.
Eine Frist für Prüfaufträge wie den Heidebus gebe es aber seit der Änderung des NRW-Gesetzes über den ÖPNV zum 1. Januar 2008 nicht mehr. Anstatt nur alle fünf Jahre, werde dieser vielmehr „bei Bedarf" fortgeschrieben.