Wie gefährlich das Spielen für Kinder sein kann, zeigt ein Blick auf die Internetseiten des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX: Allein die Februar-Liste der beanstandeten Spielzeuge umfasst 55 Meldungen. Bei 29 Produkten wird vor Verletzungs- und Erstickungsgefahr gewarnt, 11 Produkte bergen Vergiftungsgefahr. Mit zu hohem Anteil an Chemikalien, Gefahr von Gesundheitsschädigung und Hörschäden setzt sich die Liste fort: Zu viel Blei in der Farbe, gefährliche Weichmacher im Kunststoff, Magnete, die sich lösen und geschluckt werden können, zu laute Spielzeughandys – all dies gehört nicht in Kinderhände und Kindermünder.
Das Chemikalienrecht ist eine schlechte Grundlage
„Wenn es um die Gesundheit der Kinder geht, darf es keine Kompromisse geben. Punkt." Im wahrsten Sinne des Wortes bringt dieses Zitat von Industriekommissar Verheugen die Problematik auf den Punkt. Leider entspricht der Vorschlag der EU-Kommission dem nicht.
So enthält der Vorschlag ein Verwendungsverbot für krebserregende, erbgut- und fortpflanzungsschädigende Stoffe (sog. k/e/f-Stoffe), wenn die Konzentrationsgrenzwerte entsprechend den Regelungen im Chemikalienrecht überschritten werden. Damit wird der Gehalt des jeweiligen Stoffes im Produkt als entscheidend angesehen. Für die Sicherheit der Kinder ist aber wichtig, wie viel vom jeweiligen Giftstoff aus dem Spielzeug freigesetzt werden kann, denn Spielzeug wird von Kindern in den Mund genommen, gekaut und auch verschluckt. Durch den Verweis auf das Chemikalienrecht würde eine deutliche Verschlechterung des geltenden Schutzniveaus für Kinderspielzeug erfolgen. Die vorgeschlagenen Grenzwerte entsprechen damit nicht dem Minimierungsgebot für k/e/f-Stoffe.
Auch bei den Duftstoffen greift der Vorschlag zu kurz: 38 sollen verboten werden, 26 weitere Stoffe dürfen aber weiter verwendet werden, wenn sie gekennzeichnet sind.
Das „GS"- Zeichen muss bleiben
Kontraproduktiv ist auch das im Kommissionsvorschlag erneut vorgesehene Verbot nationaler Prüfzeichen. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom Februar 2008 für eine generelle Beibehaltung nationaler Sicherheitszeichen wird hierdurch für den besonders sensiblen Spielzeugbereich konterkariert. Gerade bei Kinderspielzeug müssen Eltern sich mit Hilfe eines unabhängigen Prüfzeichens am Markt orientieren können. Das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit hat sich bewährt, es muss erhalten bleiben, solange es kein entsprechendes EU-einheitliches Prüfzeichen gibt.
Gleiche Sicherheit für Spielzeug wie bei Lebensmittelverpackungen
Kinder sind besonders schutzbedürftig. Kleine Kinder nehmen Spielzeug in den Mund. Deshalb sollte Spielzeug wie ein Lebensmittel behandelt und den so genannten Lebensmittelbedarfsgegenständen gleichgestellt werden.
Es macht wenig Sinn, wenn mit Kampagnen wie „Du bist Deutschland" für eine kinderfreundlichere Gesellschaft geworben wird. Auch der Markt und die Produkte des täglichen Gebrauchs müssen kindgerechter werden. Unser Antrag fordert die Bundesregierung auf, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene deutlich zu machen: Bei der Sicherheit von Kindern darf es keine Kompromisse geben.